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ZZF fordert Sachkundevorbehalt für Börsenveranstalter

Tierbörsen sind für viele Zuchtvereine ein kreatives Forum für den Erfahrungsaustausch und für die Weitergabe von gezüchteten Heimtieren. Auf kommerziellen Börsen steht vor allem das wirtschaftliche Interesse des Veranstalters im Vordergrund.

Tierbörsen sind für viele Zuchtvereine ein kreatives Forum für den Erfahrungsaustausch und für die Weitergabe von gezüchteten Heimtieren. Auf kommerziellen Börsen steht vor allem das wirtschaftliche Interesse des Veranstalters im Vordergrund.

Der ZZF plädiert dafür, dass bei der Genehmigung von Tierbörsen die tiergerechte Präsentation von Tieren maßgeblich sein sollte. In diesem Zusammenhang fordert der ZZF einen Sachkundevorbehalt für Börsenveranstalter gemäß § 11 Tierschutzgesetz. Als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung nach § 11 Tierschutzgesetz sollten Börsenveranstalter selbst für jede präsentierte Tierart die erforderliche Sachkunde nachweisen oder einer entsprechend sachkundigen Person Weisungsbefugnisse gegenüber den Anbietern übertragen müssen.