Zum ersten Mal war die vom ZZF-Ausschuss „Berufsbild im Zoofachhandel“ entwickelte Prüfung im Frühjahr 2014 durchgeführt worden, auch damals waren die beiden Teilnehmerinnen erfolgreich. Nach derzeitigem Informationsstand bestehen gute Chancen, dass die Zusatzqualifikation als Ersatz für das fa-kultative Fachgespräch nach § 11 Tierschutzgesetz in allen Bundesländern Anerkennung findet. Geprüft wurden die Bereiche „Allgemeiner Überblick über tierrechtliche Regelungen“, „Aquaristik inkl. Teich und Meerwasser“, „Nager“, „Vogel“ und „Terraristik“. Der ZZF setzt sich seit Jahren für eine fachspezifische Ausbildung der Einzelhandelskaufleute im Zoofachhandel ein. Neben der Zusatzqualifikation für die Auszubildenden im Einzelhandel bereitet der ZZF-Ausschuss eine weitere Qualifikation für „Quereinsteiger“ vor, den sogenannten Zertifikatslehrgang „Zoospezifisches Wissen“. Dieser soll ebenfalls als Sachkundenachweis in allen Bundesländern Anerkennung finden. ZZF-Präsident Norbert Holthenrich gratuliert den erfolgreichen Prüfungsabsolventen. „Die neue Qualifikation wird die Beratungsqualität imZoofachhandel weiter optimieren“, sagt er.
Informationen gibt es bei der IHK Wiesbaden unter Telefon 0611/1500120,oder beim ZZF unter Telefon 0611/447553-0 oder E-Mail: info@zzf.de