Rechtslage beim Handel mit K3-Material
Aus „K3-Material“ wird Hunde- und Katzenfutter hergestellt. Zudem wird es auch als tiefgefrorene Rohware für das BARFEN angeboten. Die dafür geltenden EU-Bestimmungen sind komplex, weshalb es sowohl seitens der zuständigen Behörden aber auch seitens betroffener Händler immer wieder zu Missverständnissen kommt. Anhand eines konkreten derartigen Falles ist jüngst die Rechtslage geklärt worden.
Aus „K3-Material“ wird Hunde- und Katzenfutter hergestellt. Zudem wird es auch als tiefgefrorene Rohware für das BARFEN angeboten. Die dafür geltenden EU-Bestimmungen sind komplex, weshalb es sowohl seitens der zuständigen Behörden aber auch seitens betroffener Händler immer wieder zu Missverständnissen kommt. Anhand eines konkreten derartigen Falles ist jüngst die Rechtslage geklärt worden.