Neue Gebührenordnung in Kraft getreten : Tierärzte müssen im Notdienst eine Extra-Gebühr verlangen
Ab sofort gilt: Wird ein Tierarzt außerhalb seiner Praxiszeiten in einem Notfall konsultiert, muss der Tierhalter zusätzlich eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zahlen. Die eigentliche tierärztliche Leistung darf der Arzt nun auch höher berechnen.
Ab sofort gilt: Wird ein Tierarzt außerhalb seiner Praxiszeiten in einem Notfall konsultiert, muss der Tierhalter zusätzlich eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zahlen. Die eigentliche tierärztliche Leistung darf der Arzt nun auch höher berechnen.