Wegen Corona : Saarland verbietet Händlern zu werben
Vom 22. Februar bis zunächst zum 28. Februar 2021 gilt im Saarland ein eingeschränktes Werbeverbot. Einzelhändler, die ihr Geschäft öffnen dürfen, dürfen in dieser Zeit nur für solche Artikel werben, die der täglichen Grundversorgung dienen.
Vom 22. Februar bis zunächst zum 28. Februar 2021 gilt im Saarland ein eingeschränktes Werbeverbot. Einzelhändler, die ihr Geschäft öffnen dürfen, dürfen in dieser Zeit nur für solche Artikel werben, die der täglichen Grundversorgung dienen.