Entwurf einer Verordnung zur Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz: ZZF bezieht Stellung
Das BMEL hat einen Referentenentwurf für eine neue Verordnung zur Regelung der tierschutzrechtlichen Handelserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz vorgelegt. Der Entwurf enthält neue Auflagen für den tierführenden Zoofachhandel, eine generelle Befristung der Handelserlaubnis, weitreichende Bestimmungen zur behördlichen Registrierung und Sachkundeüberprüfung aller Mitarbeiter sowie aus Sicht des ZZF nicht ausreichend konkretisierte Forderungen nach Qualifikationsnachweisen.
Das BMEL hat einen Referentenentwurf für eine neue Verordnung zur Regelung der tierschutzrechtlichen Handelserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz vorgelegt. Der Entwurf enthält neue Auflagen für den tierführenden Zoofachhandel, eine generelle Befristung der Handelserlaubnis, weitreichende Bestimmungen zur behördlichen Registrierung und Sachkundeüberprüfung aller Mitarbeiter sowie aus Sicht des ZZF nicht ausreichend konkretisierte Forderungen nach Qualifikationsnachweisen.