Urteil : Hundetrainer bekommt Geld
Das Arbeitsgericht Bottrop hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein Vertrag, der den Umgang mit einem Tier beinhaltet – hier: die Ausbildung eines Hundes – nichtig ist, wenn der Ausbilder nicht über die erforderliche Erlaubnis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes verfügt.
Das Arbeitsgericht Bottrop hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein Vertrag, der den Umgang mit einem Tier beinhaltet – hier: die Ausbildung eines Hundes – nichtig ist, wenn der Ausbilder nicht über die erforderliche Erlaubnis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes verfügt.