Lockdown : Zoofachgeschäfte und Groomer dürfen wohl weiterarbeiten
Das Bundeskabinett hat am heutigen Dienstag, 13. April, Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Passiert es so den Bundestag, dürfen Zoofachhändler und Groomer aufatmen.
Das Bundeskabinett hat am heutigen Dienstag, 13. April, Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Passiert es so den Bundestag, dürfen Zoofachhändler und Groomer aufatmen.