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EU-Recht : Neue Verpackungsverordnung greift in Kürze

Die neue europäische Verpackungsverordnung ist im Februar 2025 in Kraft getreten, die meisten Pflichten und Anforderungen der EU-Verordnung gelten ab dem 12. August 2026.

Ziel der „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) ist es, den Verpackungsverbrauch in der Europäischen Union deutlich zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Zudem werden verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit, Kompostierbarkeit und die Kennzeichnung von Verpackungen eingeführt.Konkret bringt die Verordnung unter anderem folgende Anforderungen mit sich:

  • Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen künftig so gestaltet sein, dass sie recyclingfähig sind.
  • Einsatz von Rezyklaten: Für verschiedene Materialien werden Mindestanteile von Recyclingmaterial vorgeschrieben.
  • Mehrweg: Der Einsatz von Mehrweg- und wiederverwendbaren Verpackungen wird verbindlich gestärkt.
  • Reduktion: Vorgaben zur Minimierung von Materialeinsatz und Leerraum sollen unnötige Verpackungen vermeiden.
  • Kennzeichnung: Neue Informationspflichten sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern die richtige Entsorgung erleichtern.

Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringen – von Herstellern über Importeure bis hin zu Händlern und Online-Anbietern. Damit stehen zahlreiche Betriebe vor der Aufgabe, ihre Verpackungen, Prozesse und Dokumentationen zu überprüfen und anzupassen. In Deutschland bleibt bis zur vollständigen Anwendung der PPWR das Verpackungsgesetz (VerpackG) maßgeblich für die nationale Umsetzung der Vorgaben.

Einen kompakten Überblick zu Inhalten, Pflichten und Auswirkungen gibt es hier.