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Tierarzneimittelgesetz : Änderungen betreffen auch Zoofachhandel

Foto: WZF/Heiko Stahl

Im Juli hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen aktualisierten Referentenentwurf zum Tierarzneimittelgesetz vorgelegt. Davon ist auch der Zoofachhandel betroffen.

Die wichtigste Änderung für den Einzelhandel betrifft in Paragraf 45 die Vorschriften zur Abgabe an Einzelhändler von frei verkäuflichen Tierarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten. Bei der Abgabe an Einzelhändler ist der Nachweis der Sachkenntnis nicht mehr erforderlich. Dies gilt unter anderem für die Bereiche Zierfische und -vögel, Kleinnager, Kaninchen und Terrarium-Tiere, die ausschließlich als Heimtiere gehalten werden.

Eine weitere Änderung erlaubt gemäß Paragraf 44 den Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel an Heimtierhalter. Die Verschreibung muss zuvor vom Tierarzt ausgestellt worden sein; zudem ist der Versand auf die für eine kurzfristige Weiterbehandlung erforderliche Menge beschränkt.