ZZF empfiehlt neu gestalteten Heimtierpass beim Verkauf eines Tieres
Seit rund einem Jahr müssen Zoofachhändler laut § 21 Abs. 5 Nr. 2 TschG beim Verkauf eines Tieres ein schriftliches Informationsblatt mitgeben. Der ZZF empfiehlt seinen Mitgliedern, nach dem Beratungsgespräch außerdem den neu gestalteten Heimtierpass auszuhändigen.
Seit rund einem Jahr müssen Zoofachhändler laut § 21 Abs. 5 Nr. 2 TschG beim Verkauf eines Tieres ein schriftliches Informationsblatt mitgeben. Der ZZF empfiehlt seinen Mitgliedern, nach dem Beratungsgespräch außerdem den neu gestalteten Heimtierpass auszuhändigen.