Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte von harten Einschnitten ausgenommen / Heimtiersalons können weiterarbeiten
Die Bund-Länder-Konferenz hat heute (2.12.2021) unter anderem beschlossen, dass nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zugang zum Einzelhandel erhalten sollen. Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Inzidenz. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für "Geschäfte des täglichen Bedarfs", für die der Katalog der Bundesnotbremse herangezogen wird. Demzufolge sind Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte von den Maßnahmen ausgenommen. Für diese Märkte ändert sich also nichts.
Die Bund-Länder-Konferenz hat heute (2.12.2021) unter anderem beschlossen, dass nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zugang zum Einzelhandel erhalten sollen. Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Inzidenz. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für "Geschäfte des täglichen Bedarfs", für die der Katalog der Bundesnotbremse herangezogen wird. Demzufolge sind Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte von den Maßnahmen ausgenommen. Für diese Märkte ändert sich also nichts.