Corona-Notbremse : Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte bleiben offen, Hundesalons auch
Die neue Corona-Notbremse, das sogenannte Infektionsschutzgesetz, ist vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt. Was gilt für Tierbedarfs-, Futtermittel- und Gartenmärkte sowie Heimtierpflege-Salons?
Die neue Corona-Notbremse, das sogenannte Infektionsschutzgesetz, ist vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt. Was gilt für Tierbedarfs-, Futtermittel- und Gartenmärkte sowie Heimtierpflege-Salons?