Zoofachgeschäfte bleiben offen - Heimtierpfleger dürfen nicht in allen Bundesländern weiterarbeiten
Zoofachgeschäfte dürfen in allen Bundesländern geöffnet bleiben und ihr übliches Sortiment anbieten. Auch Tiere und andere Randsortimente dürfen weiterhin verkauft werden, wenn Tierbedarf der Sortiments- und Umsatzschwerpunkt ist. Nach heutigem Stand dürfen Hundesalons während des Lockdowns in den meisten Bundesländern geöffnet bleiben. Gemäß den uns vorliegenden Informationen wurden Verbote in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, im Saarland und in einzelnen Kreisen in Sachsen-Anhalt ausgesprochen. Der ZZF hat diese Bundesländer angeschrieben.
Zoofachgeschäfte dürfen in allen Bundesländern geöffnet bleiben und ihr übliches Sortiment anbieten. Auch Tiere und andere Randsortimente dürfen weiterhin verkauft werden, wenn Tierbedarf der Sortiments- und Umsatzschwerpunkt ist. Nach heutigem Stand dürfen Hundesalons während des Lockdowns in den meisten Bundesländern geöffnet bleiben. Gemäß den uns vorliegenden Informationen wurden Verbote in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, im Saarland und in einzelnen Kreisen in Sachsen-Anhalt ausgesprochen. Der ZZF hat diese Bundesländer angeschrieben.