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Übernahme : Alphapet erwirbt Arden Grange

Alphapet-Geschäftsführer Marco Hierling will mit der Übernahme die Interantionalisierung vorantreiben. Foto: Alphapet

Der Multi-Channel-Anbieter Alphapet Ventures hat die britische Marke Arden Grange übernommen. Arden Grange ist ein Familienunternehmen, das 1996 von Graham und Wendy Stephens gegründet worden ist.

Mit dem Kauf von Arden Grange will sich Alphapet Ventures weiter internationalisieren und „als führende Marken-Plattform in Europa etablieren“, informiert das Unternehmen. Arden Grange, so die Pressemitteilung, ist eine der führenden britischen Marken im Premium-Hundefutter-Segment und leistete vor mehr als 25 Jahren Pionierarbeit durch die Entwicklung eines artgerechten Futters. Nach der Akquisition von Arden Grange soll die Marke unter dem Dach von Alphapet eigenständig weiterentwickelt werden. Der Vertrieb in Großbritannien werde durch die digitale Expertise von Alphapet ergänzt und der internationale Vertrieb der Marke in Deutschland, Österreich und der Schweiz über die Alphapet-Tochter Premium Pet Products und deren Offline-Vertriebsteam ausgebaut.

Marco Hierling, Gründer und Geschäftsführer von Alphapet, über die Akquisition: „Arden Grange ist eine starke und gut positionierte Premium-Marke, für die wir nicht nur in UK, sondern auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz großes Potenzial sehen. Vor allem durch unser digitales Know-how, den direkten Endkundenzugang sowie durch unser Vertriebsteam mit Zugang zu über 13.000 Points of Sale können wir einen starken Beitrag zum weiteren Wachstum der Marke leisten.“

Emma Stephens, Tochter von Wendy Stephens und Geschäftsführerin von Arden Grange, sagt: „Die hohe Qualität und die innovativen Rezepturen haben es uns ermöglicht, die Marke erfolgreich im Premiummarkt zu etablieren und sie zu einer der beliebtesten Hundefuttermarken in Großbritannien zu machen. Mit dem Team von Alphapet sehe ich ein großes Potenzial, die Marke weiter auszubauen, nicht nur national, sondern auch international."

Die Übernahme steht noch unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung.