Mit 558 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und 52 Enthaltungen gaben die Abgeordneten in Straßburg grünes Licht für die ersten EU-weit geltenden Standards für die Zucht, Haltung, Rückverfolgbarkeit, Einfuhr und den Umgang mit Katzen und Hunden.
Laut der neuen Verordnung, auf die sich Rat und Parlament geeinigt hatten, müssen alle in der EU gehaltenen Hunde und Katzen, auch die Tiere, die sich in Privatbesitz befinden, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Verkäufer, Züchter und Tierheime haben vier Jahre Zeit, sich darauf vorzubereiten. Für Tierhalter werden die Maßnahmen, nach zehn Jahren für Hunde und nach 15 Jahren für Katzen verbindlich.
Die Zucht der Tiere zwischen Eltern und ihren Nachkommen, Großeltern und Enkelkindern sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern wird verboten, ebenso eine Zucht, die anstrebt Tieren übertriebene Merkmale zu verleihen, die zu Gesundheitsrisiken führen können.
Zu den neuen Maßnahmen gehört ebenfalls ein Verbot der Verstümmlung von Hunden und Katzen für Shows, Ausstellungen oder Wettbewerbe. Untersagt sind das Anbinden an Gegenständen, sofern dies nicht aus medizinischen Gründen notwendig ist, sowie der Einsatz von Stachel- oder Würgehalsbändern ohne integrierte Sicherheitsvorrichtungen.
Bevor die neuen Rechtsvorschriften in Kraft treten können, müssen sie noch vom Rat angenommen werden. Dies sollte jedoch unproblematisch über die Bühne gehen.
ZZF fordert praxisnahe Umsetzung
„Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein Meilenstein für mehr Tierschutz und Transparenz im Heimtierbereich", sagt Norbert Holthenrich, Präsident des ZZF – Zentralverband der Heimtierbranche. „Besonders positiv hervorzuheben sind die klaren Vorgaben gegen Qualzucht und tierschutzwidrige Praktiken sowie die Bekämpfung illegaler Handelsstrukturen. Diese Maßnahmen stärken verantwortungsvolle Zucht und den legalen Fachhandel in Europa. Dafür machen wir uns als ZZF seit vielen Jahren stark."
Gleichzeitig müsse klar sein: Die Umsetzung dieser ambitionierten Vorgaben wird die Heimtierbranche und die Heimtierhalter fordern, so Holthenrich. „Die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung aller Tiere, zusätzliche Dokumentationspflichten sowie die Einrichtung und Vernetzung nationaler Datenbanken bedeuten einen spürbaren Mehraufwand. Entscheidend wird sein, dass die Regelungen in der Praxis auch wirklich funktionieren. Bürokratische Belastungen müssen auf das notwendige Maß begrenzt bleiben, und die Systeme zur Rückverfolgbarkeit müssen zuverlässig, kompatibel und EU-weit einheitlich umgesetzt werden. Nur dann kann das Ziel eines wirksamen Tierschutzes erreicht werden, ohne seriöse Marktteilnehmer unverhältnismäßig zu belasten.“
EPO: „Ausgewogener und praktikabler Rahmen“
Auch die EPO, die sich während der zweijährigen Abstimmung aktiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hatte, begrüßt die Verabschiedung der EU-Verordnung: „Dies ist ein großer Erfolg sowohl für den Tierschutz als auch für die Heimtierbranche in Europa“, sagt Svein A. Fosså, Präsident der EPO. „Es zeigt deutlich, dass hohe Tierschutzstandards und eine verantwortungsbewusste, professionelle Heimtierbranche durchaus Hand in Hand gehen. Der endgültige Text bietet einen ausgewogenen und praktikablen Rahmen, der Klarheit, Vorhersehbarkeit und faire Bedingungen für Unternehmer in der gesamten EU schafft und gleichzeitig die wesentliche Rolle regulierter Unternehmer, einschließlich Tierhandlungen, anerkennt.“