Urteil : Tierarzt haftet bei bloßem Aufklärungsmangel
Das Oberlandesgericht München hat in zweiter Instanz bestätigt, dass ein Tierarzt auch dann auf Schadenersatz haftet, wenn er über die Risiken einer Behandlung, die er fehlerfrei durchgeführt hatte, nicht ausreichend aufgeklärt hat.
Das Oberlandesgericht München hat in zweiter Instanz bestätigt, dass ein Tierarzt auch dann auf Schadenersatz haftet, wenn er über die Risiken einer Behandlung, die er fehlerfrei durchgeführt hatte, nicht ausreichend aufgeklärt hat.