Datenschutz : Vorsicht beim Einbinden des „Like“-Button auf der eigenen Website
(RA Rössel) – Mit Urteil vom 29.07.2019 befasste sich der Europäische Gerichtshof mit den Pflichten von Website-Betreibern. Wer in seine Website ein „social plug-in“ einbindet, das die Weitergabe personenbezogener Daten des Besuchers an den Anbieter des Plug-Ins erlaubt (beispielsweise der „Gefällt mir“-Button bei Facebook), muss die Besucher seiner Website vor der Erhebung der Daten durch den Empfänger hierüber informieren.
(RA Rössel) – Mit Urteil vom 29.07.2019 befasste sich der Europäische Gerichtshof mit den Pflichten von Website-Betreibern. Wer in seine Website ein „social plug-in“ einbindet, das die Weitergabe personenbezogener Daten des Besuchers an den Anbieter des Plug-Ins erlaubt (beispielsweise der „Gefällt mir“-Button bei Facebook), muss die Besucher seiner Website vor der Erhebung der Daten durch den Empfänger hierüber informieren.