Kassennachschau : Wenn das Finanzamt vor der Tür steht
Seit dem 1. Januar 2018 hat das Finanzamt die Möglichkeit, die sogenannte Kassennachschau durchzuführen. Hierbei sucht die Behörde zu üblichen Geschäftszeiten unangekündigt den Betrieb auf und prüft verschiedene Dinge. Tauchen Mängel auf, kann das sofort eine volle Betriebsprüfung nach sich ziehen.
Seit dem 1. Januar 2018 hat das Finanzamt die Möglichkeit, die sogenannte Kassennachschau durchzuführen. Hierbei sucht die Behörde zu üblichen Geschäftszeiten unangekündigt den Betrieb auf und prüft verschiedene Dinge. Tauchen Mängel auf, kann das sofort eine volle Betriebsprüfung nach sich ziehen.