Ab 28. Januar 2022 gilt das neue Tierarzneimittelgesetz
Das vom Bundesrat und Bundestag in nur fünf Monaten durchgepeitschte und in der letzten Sitzungswoche der Legislaturperiode beschlossene neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) tritt nun am 28. Januar 2022 in Kraft. Von da an gilt auch eine EU-Tierarzneimittelverordnung, (EU) 2019/6, die in der gesamten Europäischen Union das Recht für Tierarzneimittel neu regelt, aber in erster Linie auf Nutztiere abzielt.
Das vom Bundesrat und Bundestag in nur fünf Monaten durchgepeitschte und in der letzten Sitzungswoche der Legislaturperiode beschlossene neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) tritt nun am 28. Januar 2022 in Kraft. Von da an gilt auch eine EU-Tierarzneimittelverordnung, (EU) 2019/6, die in der gesamten Europäischen Union das Recht für Tierarzneimittel neu regelt, aber in erster Linie auf Nutztiere abzielt.