Tierhandel : Litauischer Züchter braucht deutsche Genehmigung
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein gewerblicher Tierzüchter, der in seinem Heimatland – hier: Litauen – über eine Genehmigung zur gewerblichen Zucht von Wirbeltieren verfügt, auch eine deutsche Erlaubnis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes benötigt, wenn er seine Nachzuchten in Deutschland verkaufen will.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein gewerblicher Tierzüchter, der in seinem Heimatland – hier: Litauen – über eine Genehmigung zur gewerblichen Zucht von Wirbeltieren verfügt, auch eine deutsche Erlaubnis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes benötigt, wenn er seine Nachzuchten in Deutschland verkaufen will.