Freilaufende Hunde : Wer nicht anleint, haftet
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der Halter eines freilaufenden Hundes auch dann auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haftet, wenn nicht feststellbar ist, ob sein nicht angeleinter Hund zugebissen hat oder der angeleinte Hund des verletzten Klägers.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der Halter eines freilaufenden Hundes auch dann auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haftet, wenn nicht feststellbar ist, ob sein nicht angeleinter Hund zugebissen hat oder der angeleinte Hund des verletzten Klägers.