Hunderauferei: : Wer eingreift, haftet mit
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass derjenige, der bei einer Hunderauferei einzugreifen versucht und dabei verletzt wird, sich einen hohen Mitverschuldensanteil zurechnen lassen muss.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass derjenige, der bei einer Hunderauferei einzugreifen versucht und dabei verletzt wird, sich einen hohen Mitverschuldensanteil zurechnen lassen muss.