Haltung : Vier Hunde sind zu viel
Das Verwaltungsgericht Trier hatte sich mit der baurechtlichen Zulässigkeit eines Hundezwingers zu befassen. Der Zwinger war ohne Baugenehmigung in einem allgemeinen Wohngebiet errichtet worden, um dort vier ausgewachsene Jagdhunde unterzubringen.
Das Verwaltungsgericht Trier hatte sich mit der baurechtlichen Zulässigkeit eines Hundezwingers zu befassen. Der Zwinger war ohne Baugenehmigung in einem allgemeinen Wohngebiet errichtet worden, um dort vier ausgewachsene Jagdhunde unterzubringen.