Urteil des Verwaltungsgerichts München: Lebendfütterung von Schlangen nicht generell in Frage gestellt
Gemäß eines inzwischen rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts München wurde einer Halterin von Schlangen nicht generell verboten, ihre Tiere mit lebenden Mäusen zu füttern, wenn eine Futterumstellung nach ernsthaftem Versuch misslungen ist
Gemäß eines inzwischen rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts München wurde einer Halterin von Schlangen nicht generell verboten, ihre Tiere mit lebenden Mäusen zu füttern, wenn eine Futterumstellung nach ernsthaftem Versuch misslungen ist