Der Afrikanische Graupapagei ist bei der CITES-Konferenz in Anhang I des Washingtoner Artenschutzabkommens aufgenommen worden und bekommt die höchste Schutzstufe. Er unterliegt damit Maßnahmen der Handelskontrolle. Nachgezüchtete Papageien können unter bestimmten Bedingungen weiterhin gehandelt werden. Den Antrag für die höchste Schutzstufe hatten Guinea-Bissau, Togo, Nigeria und weitere afrikanische Länder eingereicht, sowie die EU und die USA. Einige Reptilienarten sind ebenfalls in Anhang I aufgenommen worden: Dazu gehören beispielsweise der Psychedelische Felsengecko (Cnemaspis psychedelica) und der Himmelblaue Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi). Wie jedoch die EU und die nationalen Regierungen den neuen Schutzstatus umsetzen, ist noch unklar. Der Antrag auf Unterschutzstellung des Banggai-Kardinalbarschs (Pterapogon kauderni) ist erneut gescheitert. Er könnte bei der nächsten CITES-Konferenz 2018 wieder auf der Tagesordnung stehen.
Norbert Holthenrich, ZZF-Präsident und EPO-Schatzmeister, und Geschäftsführer Richard Wildeus nahmen neben Präsident Svein Fossa und Generalsekretär Roberto Hensen für die European Pet Organization (EPO) an der CITES-Konferenz in Südafrika teil.