Die EU-Kommission hat lt. Verordnung (EU) Nr. 1320/2014 vom 1. Dezember 2014 den Himmelblauen Zwergtaggecko Lygodactylus williamsi in Anhang B der EU-Artenschutz-Verordnung aufgenommen. Er hat damit einen neuen Schutzstatus und unterliegt entsprechenden Maßnahmen der Handelskontrolle.
EU-Artenschutz-Verordnung : Neuer Schutzstatus für Lygodactylus williamsi
| ZZA Redaktion
Der Handel mit dem Himmelblauen Zwergtaggecko wird nun kontrolliert.