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Kaninchenseuche RHD2: Impfstoff aus Spanien mit Sondergenehmigung

Gegen die Kaninchenseuche RHD2 gibt es in Deutschland noch keinen zugelassenen Impfstoff. Tierärzte können jedoch mittlerweile formlos bei ihrem jeweils für das Veterinärwesen zuständigen Ministerium eine auf zwölf Monate befristete Sondergenehmigung für die Verwendung eines Impfstoffs aus Spanien beantragen

Gegen die Kaninchenseuche RHD2 gibt es in Deutschland noch keinen zugelassenen Impfstoff. Tierärzte können jedoch mittlerweile formlos bei ihrem jeweils für das Veterinärwesen zuständigen Ministerium eine auf zwölf Monate befristete Sondergenehmigung für die Verwendung eines Impfstoffs aus Spanien beantragen. Bekundet ein Tierarzt eine besondere Eilbedürftigkeit kann diese Genehmigung durchaus auch mal per Mail erteilt werden. Bei dem spanischen Impfstoff handelt es sich um ein Pulver, das angerührt wird. Es bleibt so nur zwei Stunden stabil. Einige Tierärzte sollen deshalb dazu übergegangen sein, spezielle Sprechzeiten zur Kaninchenimpfung einzurichten.