Liste invasiver Tier- und Pflanzenarten erweitert
Die Liste der als invasiv geltenden Arten ist erneut durch die EU-Kommission ergänzt worden. Die neue Ergänzungsliste gilt ab dem 2. August 2022. Wichtig ist, dass die fraglichen Arten ab dem Datum der Aufnahme in die Liste noch ein Jahr lang abverkauft werden dürfen. Die Haltung von Exemplaren als invasiv eingestufter Arten, die schon vor der Aufnahme in die Liste gehalten wurden, regelt Artikel 31 der Basisverordnung. Es ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Tiere nicht entweichen können, und es gilt ein Zuchtverbot.
Die Liste der als invasiv geltenden Arten ist erneut durch die EU-Kommission ergänzt worden. Die neue Ergänzungsliste gilt ab dem 2. August 2022. Wichtig ist, dass die fraglichen Arten ab dem Datum der Aufnahme in die Liste noch ein Jahr lang abverkauft werden dürfen. Die Haltung von Exemplaren als invasiv eingestufter Arten, die schon vor der Aufnahme in die Liste gehalten wurden, regelt Artikel 31 der Basisverordnung. Es ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Tiere nicht entweichen können, und es gilt ein Zuchtverbot.