Tierschutz : Urteil zu Wirbellosen
Am 15. Februar 2017 fällte das Verwaltungsgericht Berlin ein Urteil, das die Leidensfähigkeit von wirbellosen Tieren wie Krebsen anerkennt und den Schutz vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden einfordert, wie es Paragraph 1 Tierschutzgesetz vorsieht.
Am 15. Februar 2017 fällte das Verwaltungsgericht Berlin ein Urteil, das die Leidensfähigkeit von wirbellosen Tieren wie Krebsen anerkennt und den Schutz vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden einfordert, wie es Paragraph 1 Tierschutzgesetz vorsieht.