EU-Artenschutz-Verordnung__Neuer Schutzstatus für Lygodactylus williamsi

Der Handel mit dem Himmelblauen Zwergtaggecko wird nun kontrolliert.
Die EU-Kommission hat lt. Verordnung (EU) Nr. 1320/2014 vom 1. Dezember 2014 den Himmelblauen Zwergtaggecko Lygodactylus williamsi in Anhang B der EU-Artenschutz-Verordnung aufgenommen. Er hat damit einen neuen Schutzstatus und unterliegt entsprechenden Maßnahmen der Handelskontrolle.