Der auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehr hat im Rahmen der Frühjahrstagung der Fachgruppe „Heimtierzucht und –großhandel“ im Ramada-Hotel Niedernhausen einen Vortrag zum Umgang mit Medien gehalten. In seinem Referat „Medienrechtliche Ansprüche und Verteidigungsmöglichkeiten gegen negative Veröffentlichungen“ zeigte er auf, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, um auf negative Darstellung in den Medien zu reagieren.
Bei dem Vortrag wurde deutlich, dass medienrechtliche Ansprüche individueller Art an Voraussetzungen geknüpft sind, die Abgrenzungen notwendig machen. Laut Dr. Lehr können medienrechtliche Ansprüche nur angemeldet werden, wenn in der Berichterstattung eine Person, ein Unternehmen oder ein Verband persönlich als Betroffener erkennbar werden. Beim Vorgehen gegen negative Veröffentlichungen kommt es häufig zu schwierigen Abgrenzungsfragen zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen. Dennoch seien unbegründete negative Veröffentlichungen keine Ereignisse, die grundsätzlich hingenommen werden müssten.
Der auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehr hat im Rahmen der Frühjahrstagung der Fachgruppe „Heimtierzucht und –großhandel“ im Ramada-Hotel Niedernhausen einen Vortrag zum Umgang mit Medien gehalten. In seinem Referat „Medienrechtliche Ansprüche und Verteidigungsmöglichkeiten gegen negative Veröffentlichungen“ zeigte er auf, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, um auf negative Darstellung in den Medien zu reagieren.
Bei dem Vortrag wurde deutlich, dass medienrechtliche Ansprüche individueller Art an Voraussetzungen geknüpft sind, die Abgrenzungen notwendig machen. Laut Dr. Lehr können medienrechtliche Ansprüche nur angemeldet werden, wenn in der Berichterstattung eine Person, ein Unternehmen oder ein Verband persönlich als Betroffener erkennbar werden. Beim Vorgehen gegen negative Veröffentlichungen kommt es häufig zu schwierigen Abgrenzungsfragen zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen. Dennoch seien unbegründete negative Veröffentlichungen keine Ereignisse, die grundsätzlich hingenommen werden müssten.