Online-Handel : Vorsicht bei der Verwendung von Markennamen
(RA Rössel) – Mit Urteil vom 25.07.2019 entschied der BGH, dass es irreführend ist, wenn ein Online-Händler durch die Verwendung eines bekannten Markennamen veranlasst, dass die Besucher seiner Website diesen „anklicken“ und dadurch auch zu Artikeln anderer Marken geleitet werden.
(RA Rössel) – Mit Urteil vom 25.07.2019 entschied der BGH, dass es irreführend ist, wenn ein Online-Händler durch die Verwendung eines bekannten Markennamen veranlasst, dass die Besucher seiner Website diesen „anklicken“ und dadurch auch zu Artikeln anderer Marken geleitet werden.