Zum Inhalt springen

Arbeitsrecht : Arbeitnehmerbewertung im Arbeitszeugnis

(jlp). Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis bescheinigt, dieser habe seine Leistungen „zur vollen Zufriedenheit“ erbracht, hat der Arbeitnehmer im Rechtsstreit vor den Gerichten für Arbeitssachen die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, die eine bessere Schlussbeurteilung rechtfertigen sollen.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 584/13