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Gewerberecht : Risiko „0%-Finanzierung“

(jlp). Ein Verbraucher erwarb Ware zum Preis von über 6.000 Euro, der Kaufpreis wurde bei dem Kreditinstitut des verkaufenden Handelsunternehmens unentgeltlich finanziert – eine so genannte „0%-Finanzierung“. Als sich später die Ware als mangelhaft erwies, trat der Verkäufer vom Kaufvertrag zurück. Er war der Auffassung, mit diesem Rücktritt auch nicht mehr zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet zu sein. Der Bundesgerichtshof teilte diese Auffassung nicht. Denn es liegt kein entgeltlicher Darlehensvertrag vor, da der Verbraucher für den Kredit keine Zinsen zu zahlen hatte. Der Käufer muss den Darlehensbetrag an die Bank zurückzahlen und sich mit der Erstattung des Kaufpreises an den Verkäufer der Ware halten.

Bundesgerichtshof, Az.: XI ZR 168/13