Der unter Aquarianern bekannte Verein SAIA e.V. hat die Ergebnisse seiner Online-Umfrage zur Beratungspflicht im Zoofachhandel vorgestellt. Demnach hätten knapp zwei Drittel von 185 befragten Aquarianern keine Beratung erhalten. Seit 1. August 2014 sind Zoofachhändler in Deutschland laut Tierschutzgesetz (§ 21 Abs. 5 Ziffer 2 TschG) verpflichtet, Kunden beim Erstkauf eines Wirbeltieres ein Informationsblatt mitzugeben. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Seriosität der Umfrage: Die Umfrage ist nicht repräsentativ. Außerdem wurde nicht abgefragt, ob die Aquarianer Erstkunden sind oder schon häufiger Zierfische im Zoofachhandel gekauft haben, die laut Vorschrift kein Informationsblatt erhalten müssen. Der ZZF empfiehlt seinen Mitgliedern daher, Neukunden das Informationsblatt aktiv anzubieten und langjährige Aquarianer zumindest auf die Informationsblätter hinzuweisen.
Ergebnis der Umfrage: http://saia-online.eu/index.php/de/.