(jlp). Eine Kundin wollte in einem Bekleidungsgeschäft Ware kaufen, wurde dort aber von dem frei laufenden Hund des Geschäftsinhabers bedrängt. Aus Angst, der Hund (Dalmatiner) könne sie beißen, sei die Kundin aus dem Gleichgewicht geraten und über einem Kleidersack gestolpert. Hierbei zog sie sich einen vierfachen Bruch am Oberarm zu und verlangte ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro. Das Gericht folgte der Kundin und gab der Schmerzensgeldklage statt. Der Hund habe sich auffällig verhalten und habe durch den Einsatz seines Körpers Angst bei der Kundin hervorgerufen, was wiederum zu deren Sturz führte. Dieses Hundeverhalten reicht aus, um den Hundehalter in Haftung zu nehmen.
Oberlandesgericht Bamberg, Az.: 6 U 65/12