Gericht: : Vermieter darf zweiten Hund verweigern
Auch wenn die älteren mietvertraglichen Regelungen zur Tierhaltung vielfach als zu vermieterfreundlich und daher unwirksam angesehen wurden, gibt es immer noch Grenzen des „vertragsgemäßen Gebrauchs“ der Mietsache.
Auch wenn die älteren mietvertraglichen Regelungen zur Tierhaltung vielfach als zu vermieterfreundlich und daher unwirksam angesehen wurden, gibt es immer noch Grenzen des „vertragsgemäßen Gebrauchs“ der Mietsache.