Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mitteilt, plant die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) eine Änderung des Arsen-Höchstgehalts in Fischmehl. Demnach soll Kapitels 34 der Einheitlichen veterinärrechtlichen (veterinär- und hygienerechtlichen) Anforderungen an Waren, die veterinärrechtlich kontrolliert (überwacht) werden folgendermaßen geändert werden:
"Arsengehalt: 2,0 mg/kg*
* es ist erlaubt, Fischmehl zu verwenden, bei dem der Arsengehalt bis zu 25 mg/kg beträgt,
jedoch unter der Bedingung, dass das anorganische Arsen 2 mg/kg nicht übersteigt"
Die Änderung ist bis 7. April zur Kommentierung freigegeben. Über einen endgültigen Beschluss wird der ZZF informiert.
> Anschreiben des BVL zur Änderung des Arsengehalts in Fischmehl
> Entwurf der Eurasischen Wirtschaftskommission zur Änderung des Beschlusses Arsen in Fischmehl