Wie zza-online kürzlich berichtete, hat das Saarland ein zunächst bis zum 28. Februar 2021 geltendes Werbeverbot für Einzelhändler verhängt, damit diese während der Pandemie nicht für ein über den Grundbedarf hinausgehendes Sortiment werben dürfen. Die Regelung wurde nun bis zunächst 7. März.2021 verlängert: siehe Artikel 2 Nr. 7 unter Saarland - Rechtsverordnung und Maßnahmen - Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Dietrich Rössel, Rechtsanwalt