Wasserstoffperoxid kann Sprengstoffgrundstoff sein – aktuelles Merkblatt mit neuen Kontaktdaten der Meldestellen
Ab 01.02.2021 ist die neue europäische Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (VO (EU) 2019/1148) in Kraft. Sie löst die bisherige Verordnung (EU) Nr. 98/2013 komplett ab. Im Zoofachhandel geht es dabei nahezu ausschließlich um Wasserstoffperoxid in Konzentrationen bis 12%, mithin nach Anhang I zur einschlägigen EU-Verordnung 2019/1148 im unproblematischen Bereich.
Ab 01.02.2021 ist die neue europäische Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (VO (EU) 2019/1148) in Kraft. Sie löst die bisherige Verordnung (EU) Nr. 98/2013 komplett ab. Im Zoofachhandel geht es dabei nahezu ausschließlich um Wasserstoffperoxid in Konzentrationen bis 12%, mithin nach Anhang I zur einschlägigen EU-Verordnung 2019/1148 im unproblematischen Bereich.