Gewerbemietrecht : Mieter können bis zu 80 Prozent kürzen
Nicht alle Gerichte gehen davon aus, dass Gewerbemieter auch während Covid-19-bedingter Schließungsanordnungen die volle Miete weiterzahlen müssen. Um bis zu 80 Prozent kann die Miete in solchen Fällen gekürzt werden, entschied ein Münchner Landgericht.
Nicht alle Gerichte gehen davon aus, dass Gewerbemieter auch während Covid-19-bedingter Schließungsanordnungen die volle Miete weiterzahlen müssen. Um bis zu 80 Prozent kann die Miete in solchen Fällen gekürzt werden, entschied ein Münchner Landgericht.