Corona : Auch ohne Umsatz muss Miete gezahlt werden
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der etwaige Wegfall der Geschäftsumsätze während der Corona-Krise einen gewerblichen Mieter nicht von seiner Zahlungspflicht befreit.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der etwaige Wegfall der Geschäftsumsätze während der Corona-Krise einen gewerblichen Mieter nicht von seiner Zahlungspflicht befreit.