Bestellungen auf Knopfdruck : Oberlandesgericht München urteilt über Amazons WLAN-Bestellknöpfe
Die Verbraucherzentrale NRW ist mit einer Klage gegen die sogenannten Dash Buttons der Amazon EU S.a.r.l. vor Gericht erfolgreich. Da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wird, verstießen Amazons WLN-Bestellknöpfe gegen verschiedene Gesetze. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale NRW ist mit einer Klage gegen die sogenannten Dash Buttons der Amazon EU S.a.r.l. vor Gericht erfolgreich. Da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wird, verstießen Amazons WLN-Bestellknöpfe gegen verschiedene Gesetze. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.