Corona-Lockdown : Bayerische Groomer dürfen wieder öffnen
Auch in Bayern dürfen Hundesalons - unter gewissen Voraussetzungen - wieder öffnen. Das ergibt sich aus der am 12. Februar geänderten Landesverordnung für den Infektionsschutz und einem behördeninternen Papier zur Auslegung.
Auch in Bayern dürfen Hundesalons - unter gewissen Voraussetzungen - wieder öffnen. Das ergibt sich aus der am 12. Februar geänderten Landesverordnung für den Infektionsschutz und einem behördeninternen Papier zur Auslegung.