Urteil in NRW : Emsdettener Hundesalon darf öffnen
Das Verwaltungsgericht Münster hat am 11. Januar 2021 entschieden, dass der Betrieb eines Hundesalons in Emsdetten zulässig ist. Das Gericht stellte in seinem Beschluss fest, dass die Corona-Schutzverordnung die Ausübung des Berufs der Heimtierpflege nicht verbiete.
Weiterlesen...Das Verwaltungsgericht Münster hat am 11. Januar 2021 entschieden, dass der Betrieb eines Hundesalons in Emsdetten zulässig ist. Das Gericht stellte in seinem Beschluss fest, dass die Corona-Schutzverordnung die Ausübung des Berufs der Heimtierpflege nicht verbiete.