Nach Mindener Groomer-Urteil : Hundesalon darf nun doch öffnen
Rolle rückwärts im Mindener Verwaltungsgericht: Nachdem einer Heimtierpflegerin in einem ersten Entscheid wegen der Corona-Pandemie die Öffnung ihres Geschäftes untersagt wurde, hat sich das Gericht zwei Tage später umentschieden. Die Frau darf weiterarbeiten.
Rolle rückwärts im Mindener Verwaltungsgericht: Nachdem einer Heimtierpflegerin in einem ersten Entscheid wegen der Corona-Pandemie die Öffnung ihres Geschäftes untersagt wurde, hat sich das Gericht zwei Tage später umentschieden. Die Frau darf weiterarbeiten.