Bayerische Groomer dürfen wieder öffnen
Auch in Bayern dürfen Hundesalons - unter gewissen Voraussetzungen - wieder öffnen. Damit ist ein vielfältiger gemeinsamer Einsatz von Erfolg gekrönt! Rechtlich ergibt sich die neue Situation aus §12 Absatz 6 Satz 1 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 12. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 112).
Auch in Bayern dürfen Hundesalons - unter gewissen Voraussetzungen - wieder öffnen. Damit ist ein vielfältiger gemeinsamer Einsatz von Erfolg gekrönt! Rechtlich ergibt sich die neue Situation aus §12 Absatz 6 Satz 1 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 12. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 112).