Sachsen-Anhalt : Gericht: Betrieb eines Hundesalons ist zulässig
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 19. Januar den Betrieb eines Hundesalons im Eilverfahren für zulässig erklärt.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 19. Januar den Betrieb eines Hundesalons im Eilverfahren für zulässig erklärt.