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Schrittweise Lockerungen der Corona-Maßnahmen bis zum 20. März: Einzelhandel ohne Kontrollen, Übernachtungen auch für Nur-Geteste möglich, Kurzarbeitergeld verlängert, Homeoffice-Pflicht entfällt

Der Bundeskanzler hat am 16. Februar 2022 mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Lesen Sie hier die wichtigsten Punkte für unsere Heimtierbranche.

Der Bundeskanzler hat am 16. Februar 2022 mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Lesen Sie hier die wichtigsten Punkte für unsere Heimtierbranche.

  • Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen schrittweise zurückgenommen werden. In den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben, werden die Länder angesichts des unterschiedlichen Infektionsgeschehens und der Impfquoten sowie der Belastungen des Gesundheitssystems eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden.
  • Spätestens ab nächster Woche soll der Zugang zum Einzelhandel bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.
  • Ab dem 4. März 2022 wird der Zugang zur Gastronomie und zu Übernachtungsangeboten für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 nicht überschritten werden darf.
  • Ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Voraussichtlich soll es weiterhin Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen geben: Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, Abstandsgebot, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse, Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus.
  • Die Bezugsdauer und die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden verlängert. So wird den seit Beginn der COVID-19-Pandemie von Arbeitsausfall betroffenen Betrieben auch nach dem 31. März 2022 weiter die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ermöglicht. Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten zu unterstützen.

Neben diesen guten Nachrichten gibt es jedoch auch eine Warnung: Spätestens im Herbst besteht nach der Einschätzung der Experten das Risiko erneuter Infektionswellen. Neben dem Risiko weiterer Mutationen zirkulierten bisherige Virusvarianten wie der Deltastamm weiter und könnten neue Infektionswellen auslösen. Nach bisherigen Erkenntnissen sind Ungeimpfte auch nach einer Infektion mit der Omikron-Variante nicht zuverlässig vor Infektionen mit anderen Varianten geschützt.