Urteil : Nach Scheidung zu Frauchen oder Herrchen?
Das Amtsgericht München musste sich mit der Zuweisung von Haustieren nach der Scheidung befassen. Das Gericht ging zunächst davon aus, dass die Tiere – im konkreten Fall ging es um zwei Hunde – im Miteigentum der getrennten Eheleute standen. Sie waren während der Ehezeit gemeinsam angeschafft und von beiden Ehepartnern gemeinsam betreut und versorgt worden.
Das Amtsgericht München musste sich mit der Zuweisung von Haustieren nach der Scheidung befassen. Das Gericht ging zunächst davon aus, dass die Tiere – im konkreten Fall ging es um zwei Hunde – im Miteigentum der getrennten Eheleute standen. Sie waren während der Ehezeit gemeinsam angeschafft und von beiden Ehepartnern gemeinsam betreut und versorgt worden.